Bekanntmachungen
Gemäß § 34 der Geschäftsordnung der Gemeinde Lenggries werden Satzungen und Verordnungen, Ladungen, Verwaltungsakte, sowie sonstige Mitteilungen in Verbindung mit Artikel 27 Absatz 2 der Bayerischen Gemeindeordnung dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an der Amtstafel, am Rathaus, bekannt gegeben wird. Er wird frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen.
Ergänzend werden alle vorgenannten Bekanntmachungen auf dieser Seite veröffentlicht.