Winterlandschaft miit Ansicht der Gemeinde Lenggries und im Hintergrund der Geierstein
©Christian Bäck

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die Gemeinde Lenggries ist bemüht ihre Angebote und Leistungen auf ihrer Webseite im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit umfasst die Webauftritte www.lenggries.de und www.rathaus-lenggries.de.

Diese Erklärung gilt nicht für Inhalte Dritter, die in Schnittstellen übernommen werden, beziehungsweise für eingebettete Inhalte von Dritten, zum Beispiel für Inhalte folgender technischer Anbieter:


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Webauftritt der Gemeinde Lenggries ist aktuell wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit der BayDiV vereinbar.

 

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, für die die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 vorübergehend geltend gemacht wird.

  • PDF und Word-Dokumente:

Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich. Broschüren und andere herunterladbare Dateien sind gegebenenfalls ebenfalls nicht barrierefrei. Dokumente, die von Dritten (zum Beispiel anderen Organisationen, Ministerien und anderen) bereitgestellt werden, liegen zum Teil nicht barrierefrei vor.

  • Karteninhalte innerhalb des Webauftritts

Die interaktive Karte ist eine bildliche Darstellung. Sie kann aufgrund ihres Charakters den Anforderungen der Barrierefreiheit nicht entsprechen.

  • Bereitstellung der ausgeschriebenen Form oder der Erklärung einer Abkürzung

Wir sind bemüht Informationen, die für das Verständnis von Abkürzungen notwendig sind, zur Verfügung zu stellen. Dies geschieht in der Regel in den Dokumenten selbst.

  • Fehlen von Leichter Sprache und Gebärdensprache

Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02.02.2022 erstellt und am 10.01.2023 aktualisiert. Sie wurde im Februar 2025 nochmals überprüft und überarbeitet.


Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?

Auftretende Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns über unser Kontaktformular mitteilen. Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die eingehenden Mitteilungen ist:

Gemeinde Lenggries
Rathausplatz 1
83661 Lenggries

Tel. +49 8042 5008-118

E-Mail: pressestelle@lenggries.de


Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.


Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html