Panoramablick auf Lenggries, Brauneck und den Isarwinkel
©Tourismus Lenggries, Foto: A. Greiter

Elektronischer Widerspruch

Widerspruchseinlegung

Variante 1:

Es besteht die Möglichkeit, gegen einen Verwaltungsakt auch elektronisch Widerspruch einzulegen. Dazu genügt es, ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, an folgende E-Mail-Adresse zu senden: gemeinde@lenggries.de

Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zulässig und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Variante 2:

Alternativ besteht die Möglichkeit, einen elektronischen Widerspruch über das Sichere Kontaktformular (BayernPortal) einzulegen.

Voraussetzung für die Nutzung des Kontaktformulars ist der Besitz einer BayernID. Falls Sie noch keine BayernID besitzen, können Sie sich hier kostenlos registrieren. Hierbei ist jedoch unbedingt zu beachten, dass die Anforderungen zum Schriftformersatz nur erfüllt werden können, wenn Sie sich mithilfe einer der folgenden Online-Ausweisfunktionen registrieren:

  • nPA (neuer Personalausweis)
  • eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
  • eID-Karte

Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie das höchste Vertrauensniveau und damit die Möglichkeit Ihre Online-Erklärung "digital zu unterschreiben". Sie benötigen für die Authentifizierung mit der Online-Ausweisfunktion folgendes:

  • Ihren elektronischen Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte
  • Ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone
  • Die AusweisApp2 muss auf Ihrem Gerät installiert und gestartet sein

Die Einlegung eines Widerspruchs mit Identifizierung nur per authega Zertifikat oder lediglich Benutzer/Passwort ist nicht zulässig und entfaltet hierbei keine rechtliche Wirkung!


Bitte beachten Sie, dass das behördliche Widerspruchsverfahren nur noch in Teilbereichen existiert und im Übrigen ein rechtliches Vorgehen nur im Wege der Klage bei Gericht möglich ist. Näheres entnehmen Sie bitte der Ihrem Bescheid beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung.

 

Klageerhebung

Informationen zur elektronischen Klageerhebung entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtbarkeit unter www.vgh.bayern.de.