Das Standortzeichen kann vom Handwerk, produzierendem Gewerbe und Dienstleistungsunternehmen beantragt werden.
Der Zweck des Standortzeichens ist, diese Unternehmen dem Standort Lenggries zuzuordnen. Es darf ausschließlich in der Unternehmenskommunikation (Geschäftspapier, Visitenkarten, Türschild, Webseite) eingesetzt werden, muss klar dem Unternehmen zugeordnet sein und darf deshalb ausschließlich in Verbindung mit dem Namen oder Adressblock stehen:
Download Nutzungsbedingungen
Die Bewerbung von Produkten des jeweiligen Unternehmens mit
dem Standortzeichen ist nicht zulässig, es darf demnach
nicht auf Produkten, Produktverpackungen, Preisschildern oder Etiketten platziert werden.
Wer darf das Standortzeichen verwenden?
- Unternehmen aus Handwerk, aus produzierendem Gewerbe und Dienstleistungsunternehmen, die in Lenggries ihren Firmensitz haben.
- Im Dienstleistungsbereich im weitesten Sinn darf das Standortzeichen nur dann verwendet werden, wenn die Dienstleistungen vollständig im Gemeindegebiet Lenggries erbracht werden.
Mit der Beantragung des Standortzeichens sollten Unterlagen zur betrieblichen Qualifizierung (z. B. Innungszugehörigkeit) und/oder ein Nachweis eingereicht werden, dass es sich um einen Ausbildungsbetrieb handelt.
Die Unternehmenstätigkeit darf nicht rechtswidrig, sittenwidrig oder diskriminierend sein; sie muss überparteilich und konfessionell neutral sein. Ausgeschlossen von der Benutzung des Standortzeichens sind in jedem Fall Waren und Dienstleistungen der Schwerindustrie sowie Kriegsmaterial und Waffen.